§ 12 AlVG, § 14 AlVG, § 24 AlVG, § 25 AlVG, § 38 AlVG, § 78 UG
Nach § 12 Abs 3 lit f AlVG kommt es bloß auf die Zulassung als ordentlicher Hörer an einer Hochschule an, unabhängig davon, ob und wie intensiv das Studium tatsächlich betrieben wird.
§ 12 AlVG, § 14 AlVG, § 24 AlVG, § 25 AlVG, § 38 AlVG, § 78 UG
Nach § 12 Abs 3 lit f AlVG kommt es bloß auf die Zulassung als ordentlicher Hörer an einer Hochschule an, unabhängig davon, ob und wie intensiv das Studium tatsächlich betrieben wird.