Art 139 B-VG, § 36 SPG, § 37 SPG, § 13 VslgG
Gesetzwidrigkeit einer Verordnung der Landespolizeidirektion W. nach dem SicherheitspolizeiG betreffend die Verweisung von „Besetzern“ aus dem Gebäude der Technischen Universität W; keine Berechtigung zur Auflösung der – auf Grund der konkreten Umstände als Versammlung zu wertenden – Zusammenkunft auf Grund des SicherheitspolizeiG.