The Prohibition of „Ghostwriting“ Following § 116a UG and Its Scope of Application
Mit der Universitätsgesetznovelle BGBl I 2021/93 wurde neben organisationsrechtlichen, dienstrechtlichen und studienrechtlichen Themen ein Verwaltungsstraftatbestand für Ghostwriting normiert. Dies erfolgte auch auf Wunsch der Universitäten, die sich mit immer dreister werdender Werbung für Ghostwriting konfrontiert sahen, denen sie scheinbar machtlos gegenüberstanden. Bereits während des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens tauchte die Frage nach dem (sachlichen) Anwendungsbereich der Ghostwriting-Regelung auf. Der Beitrag zeichnet die Entstehungsgeschichte der Regelung nach und erörtert die rechtsdogmatischen Herausforderungen, die letztlich dann doch zu einer Nachschärfung durch den Gesetzgeber geführt haben.