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Behördenbezeichnung; Doktoratsstudium, Zulassung; Verbesserungsauftrag; Zurückweisung

RechtsprechungLeitsätzeGutwengerzfhr 2020/18zfhr 2020, 222 Heft 6 v. 12.12.2020

§ 13 AVG, § 19 UG, § 22 UG, § 60 UG

Bei einer auf § 13 Abs 3 AVG gestützten Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterlagen spielt es keine Rolle, ob der Anschluss dieser Unterlagen vom Gesetz oder durch eine Verordnung, die in Ausübung einer vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung ergangen ist, angeordnet wird (vgl VwGH 29.4.2010, 2008/21/0302).

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