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Aufenthaltsbewilligung; Nachweis von Deutschkenntnissen; Universitätsreife; Zeugnis

RechtsprechungLeitsätzeMuskatelzzfhr 2020/14zfhr 2020, 187 Heft 5 v. 25.10.2020

§ 9 IntG, § 10 IntG, § 21a NAG, § 63 UG, § 64 UG

Verfügt der Fremde über einen Schulabschluss iSd § 9 Abs 4 Z 3 IntG, der der allgemeinen Universitätsreife iSd § 64 Abs 1 UG oder einem Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht (vgl VwGH 17.9.2019, Ra 2019/22/0062; 28.2.2019, Ra 2018/22/0129), so ist der Nachweis von Deutschkenntnissen gemäß § 21 Abs 3 Z 1 NAG 2005 als erbracht anzusehen.

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