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Nichtigerklärung; Prüfung vorgeschriebene; Wahlfach; Wiederholungsmöglichkeiten; Zulassungserlöschen

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2020/3zfhr 2020, 31 Heft 1 v. 25.2.2020

§ 68 UG, § 73 UG

Die Norm des § 68 Abs 1 Z 3 UG, welche unter bestimmten Voraussetzungen das Erlöschen der Zulassung zu einem Studium anordnet, erfasst nach ihrem Sinn und Zweck auch Fälle der Nichtigerklärung der letzten zulässigen Wiederholung einer vorgeschriebenen Prüfung.

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