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Erwerbstätigkeit Studierende; Unterhaltsanspruch; Unterhaltshöhe Bemessungsfaktoren; Unterhaltspflichtigkeit Dauer

RechtsprechungVolltextNovakzfhr 2018/1zfhr 2018, 24 Heft 1 v. 1.2.2018

§ 231 ABGB

Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich das Kind auf diesen Umstand beruft.

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