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Wiederholung des Studienjahres auch für nicht bestandene Studien abschließende kommissionelle Prüfungen

AufsätzeWerner Hauserzfhr 2017, 135 Heft 4 v. 1.8.2017

Abstract: Im fachhochschulischen Studienrecht ist unter anderem das sog Institut der „Wiederholung des Studienjahres“ vorgesehen. Im Einzelnen besteht dazu eine Reihe von Rechtsfragen, von denen im Folgenden jene beleuchtet werden soll, die sich damit auseinandersetzt, ob eine derartige Wiederholung auch dann zulässig ist, wenn die abschließende BA- oder MA-Prüfung negativ verlaufen ist.


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