vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufenthaltsbewilligung; Studienerfolg

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2016/19zfhr 2016, 166 Heft 5 v. 1.10.2016

§ 64 Abs 3 NAG, § 75 Abs 6 UG

Der Studienerfolg ist nicht für die gesamte bisherige Studienlaufbahn zu prüfen, sondern lediglich für das vorangegangene Studienjahr. Das ist grundsätzlich dasjenige, das vor dem Gültigkeitsende des bestehenden Aufenthaltstitels liegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte