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Ungültigkeitserklärungs- und Aberkennungsverfahren; Parteistellung

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2015/4zfhr 2015, 30 Heft 1 v. 1.2.2015

AVG § 8, FHStG § 10, FHStG § 20, StPO § 126

Die Anregung auf Einleitung eines Verfahrens zwecks Ungültigerklärung der Diplomarbeit und Aberkennung des Akademischen Grades Mag (FH) – gem §§ 10, 20 FHStG – vermittelt keine Parteistellung. Dritten Personen kommt in solchen Verfahren weder ein Rechtsanspruch noch ein rechtliches Interesse – und damit auch keine Akteneinsicht zu.

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