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Gleichheitsrechtsverletzung; Satzungsänderung rückwirkende

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2015/1zfhr 2015, 29 Heft 1 v. 1.2.2015

B-VG Art 7, UG § 143 Abs 30

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verpflichtung zur Leistung eines Studienbeitrags für das Wintersemester 2012/13 wegen objektiver Willkür infolge rückwirkender Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien.

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