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Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums; Ermessensspielraum der Behörden

RechtsprechungLeitsätzeMiriam Karlzfhr 2014/22zfhr 2014, 182 Heft 6 v. 1.12.2014

Art 12 RL 2004/114/EG

RL 2004/114/EG über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst

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