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OGH 26. 01. 2026, 4 Ob 138/25k – Keine Anwendung des Anspannungsgrundsatzes: Unterhaltsanspruch ruht während Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe, sofern ein Einkommenserwerb wegen der Haft unmöglich und kein Vermögen des:der Unterhaltsschuldner:in vorhanden ist, das zur Deckung des angemessenen Unterhalts anzugreifen wäre – dies gilt unabhängig von der Art des Delikts; Unterhaltsbemessung kommt kein pönaler Charakter zu

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2026, 33 Heft 1 v. 15.3.2026

OGH 26. 01. 2026, 4 Ob 138/25k

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