VwGH 11. 11. 2025, Ro 2025/11/0002-6 – Die Eintragung in den eHealth-Verzeichnisdienst setzt nicht nur eine datenverarbeitende Tätigkeit im Gesundheitsbereich voraus, sondern auch eine eindeutige Zuordenbarkeit zu einer in der GTelV 2013 normierten Rolle, deren Begriffsinhalt autonom nach österr Recht zu bestimmen ist