VwGH 17. 11. 2025, Ra 2024/11/0076-8 – Eine zu enge räumliche Abgrenzung widerspricht dem Bedarfsprüfungsregime des Krankenanstaltenrechts und führt zur Rechtswidrigkeit der Vorabfeststellung, insbes bei spezialisierten fachärztlichen Leistungsbündeln