OGH 18. 11. 2025, 2 Ob 169/25d – Betroffene haben bei der Bestellung des:der gerichtlichen Erwachsenenvertreter:in kein Wahlrecht, sodass sich die Auswahl allein nach dem Wohl der betroffenen Person richtet und ungeeignete Angehörige – etwa bei Verkennung der Pflegebedürftigkeit – ausgeschlossen werden können