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OGH 18. 11. 2025, 2 Ob 169/25d – Betroffene haben bei der Bestellung des:der gerichtlichen Erwachsenenvertreter:in kein Wahlrecht, sodass sich die Auswahl allein nach dem Wohl der betroffenen Person richtet und ungeeignete Angehörige – etwa bei Verkennung der Pflegebedürftigkeit – ausgeschlossen werden können

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2026, 29 Heft 1 v. 15.3.2026

OGH 18. 11. 2025, 2 Ob 169/25d

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