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OGH 23. 10. 2025, 9 Nc 25/25p – In Hinblick auf eine Erwachsenschutzsache obliegt die Zuständigkeit jenem Gericht, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung der betroffenen Person – der etwa durch die Überstellung in eine Justizanstalt begründet werden kann – liegt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2026, 28 Heft 1 v. 15.3.2026

OGH 23. 10. 2025, 9 Nc 25/25p

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