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Gastpatienten: Sind die Wiener Krankenanstalten auch für die niederösterreichische Bevölkerung verantwortlich?

BeiträgeDr. Mara-Sophie Häusler, Dr. Lukas B. WieserZfG 2026, 6 Heft 1 v. 15.3.2026

Art 12 B-VG verweist die Kompetenz im Krankenanstaltenwesen in entscheidenden Teilen an die Länder. Diese sind sich insbes in der Problematik der sog Gastpatienten uneins. Der Streit zwischen Wien und Niederösterreich über die (behauptete) Bevorzugung der Wiener Wohnbevölkerung wird medienwirksam ausgetragen. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit die Länder ihrer eigenen Wohnbevölkerung Vorrang in der Gesundheitsversorgung einräumen dürfen oder müssen.1)1)Der Beitrag beruht auf einem Gutachten im Auftrag der Stadt Wien.

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