Ein Masseur ist präventiv am gesunden Menschen tätig, der medizinische Masseur und Heilmasseur arbeiten im Rehabilitationsbereich. Die Berufsbilder unterliegen verschiedenen Ausbildungsanforderungen und Praxisnachweisen im Sinne der Gefahrenabwehr für Patienten. Ein im Jahr 1987 ausgebildeter "Heilbademeister und Heilmasseur" ist befähigt, als angestellter medizinischer Masseur unter Aufsicht zu arbeiten. Für eine freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur muss eine zusätzliche Ausbildung von rund 800 Stunden nachgewiesen werden. Eine Befähigung als Vollmasseur ohne mindestens sechsjährige selbständige Praxis berechtigt nicht zur "Aufschulung" zum Heilmasseur.

