vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Triageregelung in § 5c deutsches Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig

BeiträgeAlexander TipoldZfG 2025, 122 Heft 4 v. 15.10.2025

An dieser Stelle wurde vor etwa zwei Jahren § 5c des deutschen Infektionsschutzgesetzes, der am 14.12.2022 in Kraft getreten war, dargestellt.1)1)Tipold, Triage und § 5c deutsches Infektionsschutzgesetz, ZfG 2023, 7 Diese Bestimmung regelte das Zuteilungsverfahren von aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Regelung wurde nunmehr vom deutschen Bundesverfassungsgericht als mit Art 12 Abs 1 deutsches Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig angesehen.2)2)BVerfG, 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23 vom 23.9.2025 ("Triage 2"). Entscheidend war dabei die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers. Mag somit auch der Föderalismus in Deutschland so manches Problem bedeuten, so ist hier vor allem die Einschätzung der Berufsausübungsfreiheit von Interesse.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!