LVwG NÖ 22. 07. 2025, LVwG-AV-732/001-2025 – Besteht nicht mehr die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Menschen mit besonderen Bedürfnissen (§ 24 NÖ SHG 2000), sondern zur Gruppe der pflegebedürftigen Personen (§ 12 NÖ SHG 2000), ist die bisher gewährte Hilfe zur sozialen Eingliederung einzustellen