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VwGH 12. 06. 2025, Ra 2024/11/0024 – Im Verfahren zur Vorabfeststellung des Bedarfs nach § 4 Abs 3 iVm § 5 Abs 4a Oö KAG ist bei Vorliegen verbindlich erklärter Vorgaben des ÖSG oder RSG ausschließlich die Übereinstimmung des Vorhabens mit diesen Verordnungen zu prüfen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 99 Heft 3 v. 15.9.2025

VwGH 12. 06. 2025, Ra 2024/11/0024

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