LVwG NÖ 01. 08. 2025, LVwG-AV-11/001-2024 – Ein wirtschaftlich bedingter Notstand nach § 46 Satzung WFF liegt vor, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Fondsmitglieds derart eingeschränkt ist, dass die ärztliche Tätigkeit ohne Unterstützung gefährdet wäre