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OGH 27. 05. 2025, 9 Ob 55/25s – Den:die Arzt:Ärztin trifft auch bei mangelnder Aufklärung nach dem ÄsthOpG dann keine Haftung, wenn er:sie nachweisen kann, dass der:die Patient:in auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zur Operation erteilt hätte

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 96 Heft 3 v. 15.9.2025

OGH 27. 05. 2025, 9 Ob 55/25s

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