vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH 17. 12. 2024, 3 Ob 223/24a – Rechtsgeschäft darf durch das Pflegschaftsgericht nur dann genehmigt werden, wenn der Abschluss im Interesse der pflegebefohlenen Person liegt und somit ihrem Wohl entspricht: Dabei sind nicht nur allein materielle Gesichtspunkte maßgebend, sondern auch die Interessen und Wünsche des/der Pflegebefohlenen, seine/ihre Befindlichkeit und konkreten Lebensumstände

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 73 Heft 2 v. 15.6.2025

OGH 17. 12. 2024, 3 Ob 223/24a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!