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OGH 25. 02. 2025, 1 Ob 208/24f – Dem:der Kläger:in obliegt der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden. Den Beweis, welcher Bestandteil defekt wurde, muss er nicht führen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 71 Heft 2 v. 15.6.2025

OGH 25. 02. 2025, 1 Ob 208/24f

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