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OGH 19. 11. 2024, 2 Ob 180/24w – Bezüglich einer Unterhaltsverpflichtung ist allein das Vorhandensein konkreter, der unterhaltspflichtigen Person nach deren subjektiven (gesundheitlichen) Fähigkeiten zumutbarer Erwerbsmöglichkeiten maßgeblich

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 63 Heft 2 v. 15.6.2025

OGH 19. 11. 2024, 2 Ob 180/24w

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