Der Erwerb eines Aufenthaltsrechts für Österreich ist ua durch Ableitung von einem im Inland bereits aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen möglich. Auf Grund steigender Fallzahlen in diesem Bereich hat der ressortzuständige1) BM für Inneres in jüngerer Vergangenheit die Ausweitung von DNA-Tests zur Überprüfung behaupteter Verwandtschaftsverhältnisse angekündigt.2) Der vorliegende Beitrag erörtert auf Basis der geltenden Rechtslage die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen einer solchen DNA-Analyse.

