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DNA-Analysen im österreichischen Fremdenrecht

BeiträgeFlorian Gratzl3)3)Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die wissenschaftliche Meinung des Autors wieder.ZfG 2025, 54 Heft 2 v. 15.6.2025

Der Erwerb eines Aufenthaltsrechts für Österreich ist ua durch Ableitung von einem im Inland bereits aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen möglich. Auf Grund steigender Fallzahlen in diesem Bereich hat der ressortzuständige1)1)Siehe § 72 Z 7 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl I 100/2005; § 83 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl I 100/2005. BM für Inneres in jüngerer Vergangenheit die Ausweitung von DNA-Tests zur Überprüfung behaupteter Verwandtschaftsverhältnisse angekündigt.2)2)BM für Inneres, Zahl der DNA-Tests wird massiv gesteigert, 13.5. 2024 <www.bmi.gv.at/news.aspx?id=51634A4A62772F38634C73 3D>. Der vorliegende Beitrag erörtert auf Basis der geltenden Rechtslage die gesetzlichen Möglichkeiten und Grenzen einer solchen DNA-Analyse.

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