VwGH 12. 12. 2024, Ra 2023/11/0098 – Auch beim Transport von Blut, Blutprodukten und notfallmedizinischen Geräten kann Gefahr im Verzug und somit die Berechtigung zur Anbringung und Verwendung von Warnleuchten mit blauem Licht und Tonfolgehorn gegeben sein