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OGH 06. 11. 2024, 6 Ob 230/23a – Das Eigentum an den Stammzellen verbleibt nach Maßgabe der Verträge idR beim ursprünglichen Träger, auch nach der Übertragung der Stammzellenbank im Zuge eines Insolvenzverfahrens, jedoch kann die Herausgabe aufgrund gesetzlicher Vorschriften eingeschränkt sein

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2025, 42 Heft 1 v. 15.3.2025

OGH 06. 11. 2024, 6 Ob 230/23a

V. Sonstiges

Im Jahr 2004 wurde ein Vertrag über die Entnahme und Lagerung eigener Stammzellen aus Knochenmar-

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