VwGH 19. 11. 2024, Ra 2024/08/0034 – Das Vorhandensein von "wesentlichen eigenen Betriebsmitteln" iSd § 4 Abs 4 ASVG darf nicht bereits deshalb verneint werden, weil die einzelnen Ausrüstungsgegenstände die Grenze der Geringwertigkeit nicht überschreiten