Die Krankengeschichte kann als Beweis ein entscheidender Faktor in behördlichen Ermittlungsverfahren bzw für das Resultat einer hoheitlichen Entscheidung sein. Insofern sieht der Gesetzgeber eine Herausgabepflicht für die Krankenanstaltenträger ua gegenüber behörd lichen Einrichtungen vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies erzeugt mitunter ein mehrdimensionales Spannungsverhältnis verschiedener rechtlicher Interessen. Der vorliegende Beitrag soll einige damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen aufgreifen und beantworten.

