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OGH 23. 10. 2024, 7 Ob 141/24x – Bei Beschränkungen, die dem ärztlichen oder pflegerischen Bereich zuzuordnen sind, obliegt die Anordnungskompetenz auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe den Ärzt:innen bzw den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2024, 134 Heft 4 v. 15.10.2024

OGH 23. 10. 2024, 7 Ob 141/24x

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