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OGH 28. 08. 2024, 7 Ob 101/24i – Erwachsenenschutz und Heimvertrag: Nach § 257 Abs 3 ABGB bedarf eine dauerhafte Wohnortänderung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung; Ob eine Unmöglichkeit der Leistung vorliegt, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und ist von demjenigen:derjenigen zu beweisen, der:die sich auf sie beruft

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2024, 132 Heft 4 v. 15.10.2024

OGH 28. 08. 2024, 7 Ob 101/24i

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