OGH 28. 08. 2024, 7 Ob 101/24i – Erwachsenenschutz und Heimvertrag: Nach § 257 Abs 3 ABGB bedarf eine dauerhafte Wohnortänderung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung; Ob eine Unmöglichkeit der Leistung vorliegt, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und ist von demjenigen:derjenigen zu beweisen, der:die sich auf sie beruft