OGH 28. 08. 2024, 7 Ob 88/24b – Es kommt zu keiner Haftung des Versicherungsträgers bei der Auswahl eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes, da durchschnittlich verständige Ärzt:innen den Begriff der "medizinischen Indikation" verstehen und damit in der Lage sind, den für ihn passenden Versicherungsschutz auszuwählen