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OGH 26. 09. 2024, 8 Ob 58/24y – Bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht über den Umstand, dass es sich um eine "Off-Label-Anwendung" handelt, ist die Haftung auf die Verwirklichung desjenigen Risikos beschränkt, auf das hätte hingewiesen werden müssen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2024, 124 Heft 4 v. 15.10.2024

OGH 26. 09. 2024, 8 Ob 58/24y

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