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OGH 11. 09. 2024, 3 Ob 126/24m – Die Unrichtigkeit eines Sachverständigengutachtens liegt nicht völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung, weshalb die negativen Folgen daraus dem Schädiger (hier der Krankenhausträgerin) zuzurechnen sind

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, LVwG (Auswahl)ZfG 2024, 124 Heft 4 v. 15.10.2024

OGH 11. 09. 2024, 3 Ob 126/24m

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