Anlässlich des OGH-Beschlusses 6 Ob 131/23t (18.6.2024) befasst sich dieser Beitrag mit Rechtsfragen der postmortalen Anforderung von Krankengeschichten-Kopien im intramuralen Bereich. Thematisiert werden dabei die Ermittlung der Interessen des Verstorbenen, die Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht iSv § 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG sowie die (Verweigerung der) Herausgabe. Ferner werden Handlungsempfehlungen für den krankenhausinternen Bereich formuliert.

