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OGH 25. 06. 2024, 1 Ob 80/24g – Gefahrenquellen eines Spaßhauses in Freizeitparks sind zu sichern, auch wenn sie darauf ausgerichtet sind, Besucher: innen speziell durch den Einsatz von Wackelböden, rollenden Tonnen und Förderbändern zu Unterhaltungszwecken aus dem Gleichgewicht zu bringen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VfGH, VwGH (Auswahl)ZfG 2024, 102 Heft 3 v. 15.9.2024

OGH 25. 06. 2024, 1 Ob 80/24g

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