OGH 25. 06. 2024, 1 Ob 80/24g – Gefahrenquellen eines Spaßhauses in Freizeitparks sind zu sichern, auch wenn sie darauf ausgerichtet sind, Besucher: innen speziell durch den Einsatz von Wackelböden, rollenden Tonnen und Förderbändern zu Unterhaltungszwecken aus dem Gleichgewicht zu bringen