OGH 17. 04. 2024, 7 Ob 69/24h
Zwischen dem Versicherten und der Versicherung besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die Klipp & Klar Bedingungen für die Unfallversicherung 2012 Fassung 02/2016 (UD 00) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise wie folgt:

