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Anmerkungen zur Unterbringung psychisch gestörter Straftäter nach dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022

BeiträgeKlaus SchwaighoferZfG 2024, 88 Heft 3 v. 15.9.2024

I. Einleitung

Straftäter, die eine Straftat bestimmter Schwere begangen haben, die eine schwere psychische Störung aufweisen und bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund dieser Störung weitere Straftaten mit schweren Folgen begehen, können seit der großen Strafrechtsreform von 1975 in einer Anstalt untergebracht werden (§ 21 StGB aF: "Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher").1)1)Eine vorbeugende Maßnahme als sogenannte zweite Spur des strafrechtlichen Sanktionensystems neben Strafen. Die Unterbringung wird auf unbestimmte Zeit angeordnet und dauert so lange, bis diese Gefährlichkeit nicht mehr besteht, theoretisch auch lebenslang.

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