VwG Wien 21. 02. 2024, VGW-102/100/13031/2023, VGW-102/100/13032/2023 – Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind grds berechtigt nach § 162 Abs 1 ABGB bei der Zurückholung eines Kindes unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt auszuüben