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OGH 21. 02. 2024, 6 Ob 194/23g – Ein Rechtsgeschäft darf durch das Pflegschaftsgericht nur genehmigt werden, wenn der Abschluss im Interesse des Pflegebefohlenen liegt und somit seinem Wohl entspricht; Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine Vermögensverminderung des Pflegebefohlenen nicht ausgeschlossen werden kann

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VfGH, VwGH (Auswahl)ZfG 2024, 69 Heft 2 v. 15.6.2024

OGH 21. 02. 2024, 6 Ob 194/23g

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