OGH 13. 02. 2024, 10 ObS 10/24d – Ein Kostenersatz bei komplementärmedizinischen Medikamenten setzt voraus dass eine zumutbare erfolgversprechende Behandlung nach wissenschaftlich anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst nicht zur Verfügung stand oder eine solche versucht wurde und erfolglos blieb