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OGH 12. 03. 2024, 10 ObS 22/24v – Entschädigungen nach dem Heimopfergesetz stehen nur Opfern von Gewalt in Heimen und Pflegefamilien zu, nicht jedoch Adoptivkindern, welche ebenfalls Gewalt von besonderer Intensität erlitten haben

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VfGH, VwGH (Auswahl)ZfG 2024, 62 Heft 2 v. 15.6.2024

OGH 12. 03. 2024, 10 ObS 22/24v

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