OGH 20. 02. 2024, 4 Ob 124/13y – Irreführende Werbeaussage: Die Frage, ob eine Werbeaussage zur Irreführung geeignet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; Das gilt auch für die Frage, ob durch eine Äußerung Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, wobei der Gesamteindruck wesentlich ist.*)*)Bearbeitung OLG & OGH: MMag.a Dr.in Katharina Leitner, Mag.a Laura Fischer-Widhalm, BA, Mag.a Klara Doppler Bearbeitung VwGH, VfGH, LVwG: Dr. Daniel Wachter