OGH 13. 12. 2023, 8 Ob 106/23f
1. Nach § 139 Abs 1 AußStrG sind der vertretenen Person sämtliche Beschlüsse über die nach dem 10. Abschnitt des II. Hauptstücks des AußStrG (§§ 132 bis 138 AußStrG) getroffenen Maßnahmen zuzustellen.
OGH 13. 12. 2023, 8 Ob 106/23f
1. Nach § 139 Abs 1 AußStrG sind der vertretenen Person sämtliche Beschlüsse über die nach dem 10. Abschnitt des II. Hauptstücks des AußStrG (§§ 132 bis 138 AußStrG) getroffenen Maßnahmen zuzustellen.