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Disziplinarvergehen in den Gesundheitsberufen

BeiträgeGerhard KienastZfG 2024, 6 Heft 1 v. 15.3.2024

Alle jene, die in Österreich in den bekannten Berufsbildern "Arzt", "Zahnarzt" oder "Apotheker" tätig sind, gehören "ihrer" berufsständischen Kammer an und unterliegen damit auch dem kammereigenen Disziplinarrecht. Beeinträchtigun-gen des Standesansehens und Berufspflichtverletzungen bildeten dabei Disziplinarvergehen, die in einem Disziplinarverfahren zu ahnden sind. Der folgende Beitrag nimmt sich nun dieser beiden Disziplinartatbestände in materieller und prozessualer Hinsicht an.

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