Herabwürdigende Äußerungen in Bezug auf Geschlechtsmerkmale verletzen die Würde von Frauen, unabhängig davon ob die verbale sexuelle Belästigung beabsichtigt war oder nicht. Dies beeinträchtigt das Ansehen der in Österreich tätigen Zahnärzteschaft und wird disziplinarrechtlich geahndet.
Erk Landesverwaltungsgericht Wien, VGW-172/092/7277/2022