OGH 18. 04. 2023, 5 Ob 40/23b – Für den "Stopp"-Vermerk auf der Liste der Rechtsanwaltskammer im Zusammenhang mit der Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage
Rechtsanwälte (RA) müssen nach § 275 ABGB gerichtliche Erwachsenenvertretungen grds übernehmen, sofern nicht ein in dieser Bestimmung genannter Ablehnungsgrund vorliegt.